0 54 02 / 98 46 0
info@sehlmeyer.de

Selbständige und Unternehmer

1 2 [3] 4 5 6 7 8 9 10 11 | >> | Ende

Der Regierungsentwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV liegt vor, mit dem neben anderen Maßnahmen auch Aufbewahrungsfristen verkürzt und umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert werden sollen.
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt, sodass dieses nun verkündet werden und in Kraft treten kann.
Wenn nachträgliche Änderungen in einem elektronischen Fahrtenbuch nicht in der Datendatei selbst dokumentiert werden, liegt kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vor.
Der Bundesfinanzhof stellt die Folgen des Forderungsverzichts durch den Gesellschafter einer Personengesellschaft klar.
Ein Einzelunternehmer mit mehreren voneinander unabhängigen Gewerbebetrieben kann den Höchstbetrag für Investitionsabzugsbeträge potenziell mehrfach ausschöpfen.
Bei der pauschalen Versteuerung der Überlassung von Logenplätzen sind die anteiligen Ausgaben für Leerplätze nicht zu berücksichtigen.
Auch Influencer und Personen mit ähnlichen Tätigkeiten können Ausgaben für Accessoires, Kosmetik oder Kleidungsstücke nicht als Betriebsausgaben geltend machen.
Das Wachstumschancengesetz musste schon mehrere Hürden überwinden und steht immer noch auf der Kippe, auch wenn ein Kompromis den Umfang des Gesetzes bereits auf weniger als die Hälfte des ursprünglichen Entlastungsvolumens reduziert hat.
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, auch die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert zu ermöglichen.
Jeder Jahreswechsel bringt Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Der Großteil dieser Änderungen hängt aber derzeit noch im Vermittlungsausschuss fest.
 

Footerlogo - Henning Sehlmeyer

Kottenkamp 2
49143 Bissendorf

Tel: 0 54 02 / 98 46 0
Fax: 0 54 02 / 98 46 15

info@sehlmeyer.de
www.sehlmeyer.de