0 54 02 / 98 46 0
info@sehlmeyer.de

Existenzgründer

Anfang | << | 11 12 13 14 15 [16] 17 18 19 20 21 | >> | Ende

Bei einer Insolvenz muss der GmbH-Gesellschafter nachweisen können, dass er die Stammeinlage in voller Höhe eingezahlt hat.
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass auch Gesellschafter-Geschäftsführer versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sein können.
Seit dem 1. Februar 2006 gibt es für Selbstständige und Unternehmer unter bestimmten Umständen die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung.
Mit zwei weiteren Gesetzentwürfen plant die Große Koalition eine ganze Reihe weiterer Steueränderungen für 2006 und die folgenden Jahre.
Ein Unternehmer kann sich bei der Gründung frei entscheiden, ob er ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr wählt, auch wenn dies besondere steuerliche Vorteile bringt.
Der Bundesfinanzhof hat sich zur Unterscheidung von Mitunternehmerschaft und Bürogemeinschaft geäußert.
Aufwendungen für eine beabsichtigte aber letztlich nicht ausgeübte Tätigkeit mit steuerfreien Einnahmen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Ein bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre.
Wer darauf verzichtet, für unternehmerische Zwecke ein separates Girokonto einzurichten, muss bei einer Steuerprüfung die Kontounterlagen für das Privatkonto vorlegen.
Die Gesellschafter-Haftung bei einer in Deutschland nicht eingetragenen Limited entspricht nicht der Haftung bei einer noch nicht eingetragenen GmbH.
 

Footerlogo - Henning Sehlmeyer

Kottenkamp 2
49143 Bissendorf

Tel: 0 54 02 / 98 46 0
Fax: 0 54 02 / 98 46 15

info@sehlmeyer.de
www.sehlmeyer.de