0 54 02 / 98 46 0
info@sehlmeyer.de

Existenzgründer

Anfang | << | 8 9 10 11 12 [13] 14 15 16 17 18 | >> | Ende

Jeder Unternehmer hat einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf die Erteilung einer Steuernummer.
Der Gewinnzuschlag bei der Ansparrücklage lässt sich nicht durch eine unterjährige Auflösung der Rücklage vermeiden oder kürzen.
Auch wenn der Umsatz im laufenden Jahr sehr sicher wieder innerhalb der Kleinunternehmergrenze liegen wird, kommt es für den Kleinunternehmerstatus vor allem auf den Umsatz im Vorjahr an.
Für die wiederholte Bildung einer Ansparabschreibung muss der Steuerzahler besonders triftige Gründe angeben können.
Da eine Steuernummer zwingend notwendig ist für die Teilnahme am Geschäftsverkehr, darf das Finanzamt deren Erteilung nicht verweigern.
Für ein Wirtschaftsgut gibt es auch dann die Investitionszulage, wenn bei der Herstellung Altteile verwendet wurden - vorausgesetzt, sie machen nicht mehr als 10 % des Wertes aus.
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass sie nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs Sonderabschreibungen im Jahr der Betriebseröffung auch dann akzeptiert, wenn kein Existenzgründer-Status besteht.
Ein Systemberater ohne akademischen Abschluss kann nur dann als Freiberufler angesehen werden, wenn er den Kenntnisstand eines Diplom-Informatikers nachweisen kann.
Im Vergleich zur bisherigen Ansparabschreibung hat der Gesetzgeber viele Details beim Übergang zum Investitionsabzugsbetrag geändert.
Jungunternehmer, die einen Existenzgründerzuschuss erhalten, müssen auch dann in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wenn das Unternehmen Miese macht.
 

Footerlogo - Henning Sehlmeyer

Kottenkamp 2
49143 Bissendorf

Tel: 0 54 02 / 98 46 0
Fax: 0 54 02 / 98 46 15

info@sehlmeyer.de
www.sehlmeyer.de