Ab dem 1. Januar 2004 erhalten alle Versicherten, die das 27. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, jährlich eine schriftliche Renteninformation. Diese Information enthält Angaben über die Grundlage der Rentenberechnung, die Höhe der Erwerbsminderungsrente, eine Prognose über das Rentenalter, Versicherungszeiten und bisher gezahlte Rentenbeiträge. Daneben ist auch ein Hinweis enthalten, wonach die Information auf der Grundlage des geltenden Rechts und der im Versicherungskonto gespeicherten Daten erstellt ist. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass die Renteninformation unter dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen steht.
Ihnen wird damit die Möglichkeit gegeben, sich jährlich ein Bild über Ihre Rentenansprüche machen zu können. Auf diese Weise können Sie sich genau mit der Rente befassen und gut überlegen, ob Sie eine zusätzliche private Absicherung für sich als notwendig erachten.