Der am 6. Februar 2007 veröffentlichte Referentenentwurf zur Unternehmenssteuerreform sieht auch die Einführung einer Abgeltungssteuer für Kapitalerträge im Privatvermögen vor. Die Abgeltungssteuer erfasst Zinserträge, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und Zertifikaten sowie alle Veräußerungsgewinne aus Wertpapierverkäufen. Sie soll 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag betragen. Die Gesamtsteuerbelastung für private Kapitalerträge soll sich maximal auf 26,4 % belaufen. Im Fall einer Kirchensteuerpflicht soll es zu einer Ermäßigung der Abgeltungssteuer kommen. Bemessungsgrundlage sollen grundsätzlich die Bruttoerträge sein, der Abzug von Werbungskosten ist nicht vorgesehen. Der Gesetzentwurf soll im März 2007 vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Bis zur Sommerpause 2007 soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein. Nach der Entwurfsfassung soll die Abgeltungssteuer für alle Kapitalerträge ab dem 1. Januar 2009 gelten.