Erhalten Sie von Ihrem Finanzamt einen unvollständigen Einspruchsbescheid, sollten Sie innerhalb der regulären Klagefrist die Unvollständigkeit des Bescheids rügen. Denn dann beginnt die Klagefrist erst mit dem Zeitpunkt des Zugangs des vollständigen Bescheids. Der Bundesfinanzhof entschied außerdem, dass es egal ist, ob die erste, die letzte oder eine Zwischenseite fehlt. Ebenso ist die Relevanz des fehlenden Teils nicht entscheidend.