Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 wurde die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen von 22 auf 150 Euro je Sendung angehoben. Die neue Freigrenze gilt allerdings nur für den Zoll, bei der Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der Freigrenze von 22 Euro. Weil aber Einfuhrabgaben von weniger als 5 Euro nicht erhoben werden, liegt damit die Freigrenze de facto bei 26 Euro für Artikel mit vollem Umsatzsteuersatz und bei 71 Euro für Artikel, die der ermäßigten Umsatzsteuer von 7 % unterliegen.