0 54 02 / 98 46 0
info@sehlmeyer.de

Steuerabkommen mit der Schweiz

Zwischen Deutschland und der Schweiz besteht Einigkeit über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen, das dem deutschen Fiskus umfangreichere Auskunftsrechte einräumt.

Deutschland und die Schweiz haben sich auf ein neues Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt. Nach diesem Abkommen will die Schweiz zukünftig Amtshilfe nach dem OECD-Standard leisten. Damit gibt die Schweiz die Unterscheidung zwischen der in der Schweiz weitgehend straffreien Steuerhinterziehung und dem Steuerbetrug auf. Noch ist das Abkommen nicht in trockenen Tüchern, doch es besteht bereits Einigkeit auf Regierungsebene. Erst wenn das Abkommen von beiden Ländern verabschiedet wurde, sollen aber weitere Details bekannt gegeben werden. Altfälle werden von dem Abkommen Berichten zufolge jedoch nicht erfasst.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Henning Sehlmeyer

Kottenkamp 2
49143 Bissendorf

Tel: 0 54 02 / 98 46 0
Fax: 0 54 02 / 98 46 15

info@sehlmeyer.de
www.sehlmeyer.de