Durch die EHEC-Epidemie sind bei vielen landwirtschaftlichen Betrieben beträchtliche Schäden entstanden, die zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Darauf hat das Finanzministerium in Baden-Württemberg reagiert und seine Finanzämter angewiesen, auf die Betroffenen zumindest für einige Monate Rücksicht zu nehmen. Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich Betroffene können daher bis zum 31. Oktober 2011 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf Einkommen- oder Körperschaftsteuer stellen. Die Finanzämter werden diese Anträge in der Regel bewilligen und auf Stundungszinsen verzichten. Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge sollen den Betroffenen bis zu diesem Termin ebenfalls erspart bleiben.