Seit die Zinsen nach der Finanzkrise auf ein historisch niedriges Niveau gesunken sind, gibt es immer wieder neue Anläufe, den gesetzlichen Zinssatz für Nachzahlungszinsen von 6 % auf dem Rechtsweg anzugreifen. Doch mit gleicher Regelmäßigkeit scheitern diese Bemühungen vor Gericht. So hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Höhe der Nachzahlungszinsen für in das Jahr 2013 fallende Verzinsungszeiträume weder gegen den Gleichheitssatz noch gegen das Übermaßverbot verstößt. Weil für Kredite nach wie vor Zinsen zwischen 0,15 % und 14,7 % verlangt werden, kann nach Meinung der Richter nicht davon ausgegangen werden, dass der gesetzliche Zinssatz die Bandbreite realitätsnaher Referenzwerte verlassen hat.