Reisemitbringsel im persönlichen Gepäck sind bis zu einem Wert von 300 Euro eigentlich von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer befreit. Auf diese Regelung hatte sich auch der Käufer eines Gebrauchtwagens berufen, der seinen Pkw für 250 Euro in der Schweiz erworben hatte. Sowohl beim Zollamt als auch beim Finanzgericht Baden-Württemberg stieß er jedoch mit diesem Argument auf taube Ohren. Ein Kfz sei nun einmal ein Transportmittel und damit schon aufgrund seiner Größe nicht als Gepäckstück im Sinne des Befreiungstatbestands anzusehen.