Viele Steuerzahler geben ihre Einkommensteuererklärung bereits Anfang des Jahres ab, damit sie möglichst schnell ihre Steuererstattung bekommen. Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben allerdings gesetzlich bis zum 28. Februar 2013 Zeit, die von den Finanzämtern benötigten Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Das betrifft beispielsweise die Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen oder die Beitragsdaten zur Altersvorsorge und zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Daher werden die Steuerbescheide für 2012 frühestens im März versendet, weil die Finanzämter erst dann mit der Bearbeitung der Steuererklärungen beginnen können. Im Hinblick darauf fordert der Bund der Steuerzahler, im Gegenzug die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen um jeweils zwei Monate zu verlängern. Diese Forderung dürfte aber keine große Erfolgsaussicht haben.