0 54 02 / 98 46 0
info@sehlmeyer.de

Gewerbesteuerprivileg für Leasinggeschäfte

Die Finanzverwaltung hat Richtlinien für die Anwendung des Gewerbesteuerprivilegs von Finanzdienstleistern auf Leasing- und Factoringgeschäfte veröffentlicht.

Die Länderfinanzbehörden haben jetzt erläutert, unter welchen Umständen Leasing- und Factoringunternehmen vom Gewerbesteuerprivileg für Finanzdienstleister Gebrauch machen können. Die Vorgaben sind jedoch kompliziert und erfordern ggf. Umstrukturierungen.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Henning Sehlmeyer

Kottenkamp 2
49143 Bissendorf

Tel: 0 54 02 / 98 46 0
Fax: 0 54 02 / 98 46 15

info@sehlmeyer.de
www.sehlmeyer.de