Der Entwurf der Sozialversicherungsentgeltverordnung enthält die Sachbezugswerte für das Jahr 2007. Die neuen Werte betragen
für eine freie Unterkunft monatl. 198,00 Euro im Westen (2006: 196,50 Euro) und 192,06 Euro in den neuen Bundesländern (2006: 182,00 Euro);
für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 6,84 Euro (2006: 6,76 Euro), davon entfallen 1,50 Euro auf ein Frühstück und 2,67 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen.