Das Bundesfinanzministerium hat eine umfangreiche Liste von Änderungen am Anwendungsschreiben zum Fünften Vermögensbildungsgesetz veröffentlicht. Dabei geht es um die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen an Arbeitnehmer ab 2009. Grundlegende Änderungen enthält das neue Schreiben jedoch nicht - es handelt sich nur um eine Anpassung an die neue Rechtslage aufgrund des Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes und anderer Gesetzesänderungen. Es wird aber unter anderem klargestellt, dass geldwerte Vorteile aus der verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen keine vermögenswirksamen Leistungen sind. Für den Einsatz in der Praxis hat das Ministerium eine Zusammenfassung des alten Schreibens mit den vorgenommenen Änderungen veröffentlicht.