Im nächsten Jahr werden sich voraussichtlich nur die Sachbezugswerte für Mahlzeiten um 5 Euro auf dann 241 Euro erhöhen. Laut dem Entwurf für die Sozialversicherungsentgeltverordnung bleibt der Sachbezugswert für eine Unterkunft dagegen unverändert bei 223 Euro, da sich der Verbraucherpreisindex für Unterkunft und Miete gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat.