Wie üblich ändern sich auch diesmal zum Jahreswechsel die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Der guten Konjunktur und den dadurch in 2010 deutlich gestiegenen Löhnen ist es geschuldet, dass die Werte um rund 2,0 % steigen. Im Osten dagegen bleiben die Werte wegen der deutlichen Steigerung im letzten Jahr diesmal unverändert.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt im Westen um 1.200 Euro auf 67.200 Euro (5.600 Euro mtl.). Im Osten bleibt die Grenze unverändert bei 57.600 Euro (4.800 Euro mtl.).
In der knappschaftlichen Versicherung steigt die Grenze im Westen sogar um 1.800 Euro auf dann 82.800 Euro (6.900 Euro mtl.). Im Osten dagegen bleibt sie unverändert bei 70.800 Euro (5.900 Euro mtl.).
In der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze bundesweit einheitlich festgelegt. Nachdem die Grenze im letzten Jahr zum ersten Mal gesunken ist, steigt sie dieses Jahr wieder um 1.350 Euro auf dann 45.900 Euro (3.825,00 Euro mtl.). Die Versicherungspflichtgrenze liegt allerdings 4.950 Euro höher bei 50.850 Euro im Jahr (4.237,50 Euro mtl.).
Die Bezugsgröße, die zum Beispiel für die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung relevant ist, steigt diesmal nur im Westen, und zwar um 840 Euro im Jahr. Die neuen Werte betragen damit im Westen 31.500 Euro im Jahr (2.625 Euro mtl.) und im Osten unverändert 26.880 Euro im Jahr (2.240 Euro mtl.).