Nach heftiger Kritik aus der Wirtschaft wurde der Telekommunikationserlass wieder aufgehoben. Dieser sah unter anderem eine deutlich verschärfte Aufzeichungspflicht des Arbeitgebers über die Nutzung betrieblicher Telefon- und Internetanschlüsse vor. Außerdem sollte neben der privaten Nutzung der betrieblichen Telefon- nun auch die Nutzung der Internetanschlüsse als geldwerter Vorteil besteuert werden. Damit gelten bis auf weiteres wieder die bisherigen Regelungen, die unter anderem die Versteuerung von privaten Telefonaten im Betrieb als geldwerten Vorteil vorsehen. Allerdings gilt hier eine Freigrenze von 50 DM, innerhalb der die Telefonate steuerfrei bleiben. Ortsgespräche bleiben generell steuerfrei.