Aktuelles

0 54 02 / 98 46 0
info@sehlmeyer.de

Fehlgeschlagene Vorgesellschaft nicht körperschaftsteuerpflichtig

Unterbleibt die Eintragung im Handelsregister, ist die Vorgesellschaft als Personengesellschaft steuerpflichtig.

Eine GmbH-Vorgesellschaft, die später nicht als GmbH eingetragen wird, ist nicht körperschaftsteuerpflichtig. Sie wird dann als Personengesellschaft besteuert, und auch ein geplantes Organschaftsverhältnis wirkt sich steuerlich nicht aus.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Henning Sehlmeyer

Kottenkamp 2
49143 Bissendorf

Tel: 0 54 02 / 98 46 0
Fax: 0 54 02 / 98 46 15

info@sehlmeyer.de
www.sehlmeyer.de