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Schenkungsteuer z?hlt nicht zu den Anschaffungskosten

Die auf eine vermietete Immobilie entfallende Erbschaft- oder Schenkungsteuer z?hlt nicht zu den nachtr?glichen Anschaffungskosten und kann damit nicht bei der Abschreibung ber?cksichtigt werden.

Bestimmte Steuern z?hlen zu den Anschaffungskosten einer Immobilie und k?nnen damit bei der Abschreibung auf die Immobilie ber?cksichtigt werden. Dazu geh?ren die in den Herstellungskosten enthaltene Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer beim Kauf der Immobilie. Nicht zu den Anschaffungskosten geh?rt dagegen die Erbschaft- oder Schenkungsteuer im Fall einer unentgeltlichen oder teilentgeltlichen Schenkung. Diesen Grundsatz hat das Finanzgericht K?ln best?tigt und beruft sich dabei auf die Definition der Anschaffungskosten.

Unter den Kosten f?r den Erwerb von Verm?gensgegenst?nden sind diejenigen Kosten zu verstehen, die aufgewandt werden, um ein Wirtschaftsgut von einem anderen zu erwerben, also um es von der fremden in die eigene wirtschaftliche Verf?gungsmacht zu ?berf?hren. Anders als die Grunderwerbsteuer, die direkt mit dieser ?berf?hrung in die eigene Verf?gungsmacht verkn?pft ist, f?llt die Erbschaft- oder Schenkungsteuer jedoch nicht in diese Kategorie, denn diese Steuer ist eine Pflicht, die sich aus dem Erbfall selbst ergibt und erst nach der ?berf?hrung in die eigene Verf?gungsmacht anf?llt, meint das Gericht. Eine Abschreibung auf die Erbschaft- oder Schenkungsteuer ist daher nicht m?glich.

 
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