0 54 02 / 98 46 0
info@sehlmeyer.de

Ergänzende Allgemeinverfügung zu Grundsteuer-Einsprüchen

Mit einer zweiten Allgemeinverfügung hat die Finanzverwaltung weitere Einsprüche rund um die Grundsteuer zurückgewiesen, die von der ersten Allgemeinverfügung noch nicht erfasst waren.

Bereits im Januar hat die Finanzverwaltung die meisten Einsprüche rund um die Verfassungskonformität der Grundsteuer per Allgemeinverfügung zurückgewiesen. Weil diese Verfügung aber eine bestimmte Gruppe von Einsprüchen nicht umfasst hat, haben die obersten Finanzbehörden der Länder jetzt eine ergänzende Allgemeinverfügung erlassen, mit der auch alle am 3. Juni 2019 anhängigen Einsprüche gegen die Ablehnung von Anträgen auf Aufhebung, Änderung oder Neufestsetzung des Einheitswerts oder Grundsteuermessbetrags zurückgewiesen werden.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Henning Sehlmeyer

Kottenkamp 2
49143 Bissendorf

Tel: 0 54 02 / 98 46 0
Fax: 0 54 02 / 98 46 15

info@sehlmeyer.de
www.sehlmeyer.de