0 54 02 / 98 46 0
info@sehlmeyer.de

Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Anfang | << | 41 42 43 44 45 [46] 47

Während eines Urlaubssemesters Ihres Kindes haben Sie keinen Anspruch auf Kindergeld.
Das Finanzgericht Berlin lässt vom Bundesverfassungsgericht prüfen, ob die begrenzte Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten verfassungswidrig ist.
Geschiedene Ehegatten haben eine Rückzahlungsverpflichtung für die Hälfte einer Steuererstattung, wenn beide zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden und inzwischen geschieden sind.
Einkünfte aus Immobilien werden Eheleuten entsprechend der Eigentumsverhältnisse zugerechnet.
Leistet Ihr Kind neben dem Studium seinen Zivildienst ab, dann haben Sie keinen Anspruch auf Kindergeld.
Einkünfte und Bezüge, die das Kind im Kalenderjahr hat, sind zur Ermittlung des Jahresgrenzbetrags um besondere Ausbildungskosten zu kürzen.
Wenn Großeltern ihre Enkelkinder betreuen und dafür finanziell entschädigt werden, dann führt das nicht zu steuerpflichtigen Einkünften.
Aufwendungen für ein Mediationsverfahren im Rahmen einer Ehescheidung sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.
Die Berufsausbildung eines studierenden Kindes ist mit der Aufnahme einer Berufstätigkeit beendet.
Kindergeld kann in Ausnahmefällen auch für einen mehr als sechs Monate zurückliegenden Zeitraum festgesetzt werden.
 

Footerlogo - Henning Sehlmeyer

Kottenkamp 2
49143 Bissendorf

Tel: 0 54 02 / 98 46 0
Fax: 0 54 02 / 98 46 15

info@sehlmeyer.de
www.sehlmeyer.de