0 54 02 / 98 46 0
info@sehlmeyer.de

Kein Kindergeld während Urlaubssemester

Während eines Urlaubssemesters Ihres Kindes haben Sie keinen Anspruch auf Kindergeld.

Wenn Ihr Kind an einer Deutschen Universität eingeschrieben ist, dann befindet es sich in der Ausbildung, und Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Kindergeld. Dieser Anspruch auf Kindergeld entfällt aber, wenn Ihr Kind sich ein Urlaubssemester nimmt. Begründet wird der Wegfall des Anspruchs damit, dass ein Student sich während eines Urlaubssemesters nicht in der Ausbildung durch die Universität befindet. Das Urlaubssemester ist vielmehr eine förmliche Unterbrechung der Ausbildung. Ein Sonderfall ist das Auslandspraktikum: Hier besteht Ihr Anspruch auf Kindergeld weiter.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Henning Sehlmeyer

Kottenkamp 2
49143 Bissendorf

Tel: 0 54 02 / 98 46 0
Fax: 0 54 02 / 98 46 15

info@sehlmeyer.de
www.sehlmeyer.de