Der Bundesfinanzhof hat kürzlich entschieden, dass Ausländer, solange sie nur geduldet sind, keinen Anspruch auf Kindergeld haben und betrachtet dies als mit dem Grundgesetz und dem EU-Recht vereinbar. Das Finanzgericht Köln dagegen hält die entsprechenden gesetzlichen Regelungen für verfassungswidrig, da sie zu einer Schlechterstellung bestimmter Ausländer gegenüber Deutschen und anderen Ausländern führt. Diese Ungleichbehandlung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Die Richter haben daher die anhängigen Verfahren ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet, um klären zu lassen, ob diese Vorschrift verfassungskonform ist.