0 54 02 / 98 46 0
info@sehlmeyer.de

Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Anfang | << | 29 30 31 32 33 [34] 35 36 37 38 39 | >> | Ende

Das Finanzgericht Nürnberg hält es für verfassungsgemäß, dass die Entfernungspauschale für die Nutzung diverser Verkehrsmittel auf 4.500 Euro im Jahr beschränkt ist.
Abgesehen von wenigen Fällen bearbeiten die Finanzämter jetzt wieder Einsprüche zur Antragsveranlagung von Arbeitnehmern, bei denen die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann.
Die Finanzverwaltung gibt weitere Details zum elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren bekannt, das 2012 eingeführt wird.
Wer nicht im Basistarif privat krankenversichert ist, erhält als Hartz-IV-Empfänger keinen staatlichen Zuschuss zum Selbstbehalt.
Überraschend lässt der Bundesfinanzhof prinzipiell den Abzug der Aufwendungen für ein Erststudium als Werbungskosten zu.
Die Steuererklärung muss bei der Antragsveranlagung innerhalb von vier Jahren beim Finanzamt eingereicht werden.
Für Umzüge nach dem 31. Juli 2011 gelten höhere Pausch- und Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten.
Ob die unterschiedlichen pauschalen Erstattungssätze für Dienstreisen verfassungsgemäß sind, muss jetzt das Bundesverfassungsgericht prüfen.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg will die Aufteilung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei einer privaten Mitbenutzung nicht zulassen.
 

Footerlogo - Henning Sehlmeyer

Kottenkamp 2
49143 Bissendorf

Tel: 0 54 02 / 98 46 0
Fax: 0 54 02 / 98 46 15

info@sehlmeyer.de
www.sehlmeyer.de