0 54 02 / 98 46 0
info@sehlmeyer.de

Doppelte Haushaltsführung von unverheirateten Paaren

Das Finanzgericht Münster hat unverheirateten Paaren den Nachweis einer doppelten Haushaltsführung etwas erleichtert.

Unverheiratete Paare haben immer mehr Schwierigkeiten, das Finanzamt dazu zu bewegen, eine doppelte Haushaltsführung anzuerkennen. Gute Nachrichten kommen nun vom Finanzgericht Münster, denn das hat nun bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die doppelte Haushaltsführung anerkannt, obwohl sich die Frau nicht an den Kosten der gemeinsamen Wohnung beteiligt hatte. Eine finanzielle Beteiligung an den Kosten des Haushalts und eine Meldung als Erstwohnsitz sind für eine doppelte Haushaltsführung nicht zwingend erforderlich. Das seien nur Indizien, die für eine doppelte Haushaltsführung sprechen, meint das Gericht. Allerdings hat das Gericht auch die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, der den Fall nun wohl ebenfalls wird beurteilen müssen.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Henning Sehlmeyer

Kottenkamp 2
49143 Bissendorf

Tel: 0 54 02 / 98 46 0
Fax: 0 54 02 / 98 46 15

info@sehlmeyer.de
www.sehlmeyer.de