0 54 02 / 98 46 0
info@sehlmeyer.de

Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß

Erneut hat der Bundesfinanzhof das Abzugsverbot für die Gewerbesteuer als verfassungskonform bestätigt.

Seit der Unternehmenssteuerreform 2008 darf die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Im Gegenzug hat der Gesetzgeber den Steuersatz bei der Körperschaftsteuer reduziert und bei der Einkommensteuer eine deutlich höhere Anrechnung der Gewerbesteuer festgeschrieben. Wegen dieser Kompensation hält der Bundesfinanzhof die Gesetzesänderung insgesamt für verfassungsgemäß und hat damit das Abzugsverbot bestätigt.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Henning Sehlmeyer

Kottenkamp 2
49143 Bissendorf

Tel: 0 54 02 / 98 46 0
Fax: 0 54 02 / 98 46 15

info@sehlmeyer.de
www.sehlmeyer.de